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Mandantenportal
Franzek.Rechtsanwalt

Tätigkeitsbereich

Forderungs­management.

Anwaltlicher Forderungseinzug (Inkasso) für Unternehmen mit vielen offenen Rechnungen, etwa im Online-Handel oder bei Abonnements. Die Forderungen kommen als Daten aus Ihrer Buchhaltung und werden in Serie bis zur Vollstreckung bearbeitet.

Erstgespräch anfragenSo läuft es ab

Ablauf.

Sie übergeben die Daten, die Kanzlei steuert den Rest. Die Software prüft jeden Datensatz nach meinen Kriterien und überwacht Fristen und Zahlungseingänge. Über Mahnbescheid, Klage und Vollstreckung entscheide ich.

  1. Anbindung

    Offene Posten kommen per API oder als regelmäßiger CSV-Export aus Ihrer Buchhaltung, Ihrem ERP- oder Shopsystem. Welche Datenfelder übertragen werden, legen Sie vorher fest.

  2. Vorprüfung

    Die Prüfkriterien lege ich fest: Vollständigkeit, Belege, Verjährung. Die Software gleicht jede Forderung damit ab, abweichende Datensätze prüfe ich einzeln. Den Versand gebe ich frei und verantworte jedes Schreiben unter meinem Namen.

  3. Außergerichtliche Phase

    Die Zahlungsaufforderungen gehen gesammelt hinaus, mit allen Angaben nach § 43d (öffnet neues Fenster) BRAO. Bietet ein Schuldner Raten oder einen Vergleich an, hilft die Erfahrung aus der Sanierung: Ich kenne die Lage auf Schuldnerseite und kann das Angebot realistisch einschätzen.

  4. Gerichtliches Mahnverfahren

    Für Forderungen, die offen bleiben, beantrage ich nach Rücksprache mit Ihnen die Mahnbescheide, elektronisch und gesammelt. Ohne Widerspruch beantrage ich den Vollstreckungsbescheid; nach einem Widerspruch geht das Verfahren auf Antrag an das zuständige Gericht.

  5. Vollstreckung

    Mit dem Titel beauftrage ich den Gerichtsvollzieher oder lasse Konten und Forderungen pfänden. Im Mandantenportal sehen Sie zu jeder Akte den Stand, die Dokumente und die Zahlungseingänge.

Was je Forderung gebraucht wird.

Ob die Daten per Schnittstelle aus Ihrem Shop- oder Buchhaltungssystem kommen oder als Datei (CSV oder Excel): Für jede Forderung braucht es dieselben Angaben. Was fehlt, fällt in der Vorprüfung auf, bevor ein Schreiben hinausgeht.

  • Name oder Firma des Kunden und seine Anschrift, bei Unternehmen mit Rechtsform
  • Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und Fälligkeit
  • offener Betrag und bereits eingegangene Teilzahlungen
  • die Leistung, für die die Rechnung gestellt wurde
  • bisherige Mahnungen mit Datum
  • bei Privatkunden: ob die Rechnung auf die Verzugsfolgen nach 30 Tagen hinweist

Rechnungen, Verträge oder Lieferscheine können Sie als PDF dazugeben. Welche Felder Ihr System liefert, stimme ich vor dem Start mit Ihnen oder Ihrem IT-Dienstleister ab.

31.12.

An diesem Tag verjähren die meisten Forderungen, die 2023 fällig wurden.

Verjährung offener Forderungen.

Forderungen aus Rechnungen verjähren in der Regel nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und Sie davon Kenntnis hatten oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten haben müssen (§§ 195 (öffnet neues Fenster), 199 (öffnet neues Fenster) BGB). Maßgeblich ist meist die Fälligkeit, also der Zeitpunkt von Lieferung oder Leistung.

Eine Mahnung oder Zahlungserinnerung hält die Verjährung nicht auf. Gehemmt wird sie durch einen Mahnbescheid oder eine Klage, wenn der Antrag vor Fristablauf bei Gericht eingeht und zeitnah zugestellt wird (§ 204 (öffnet neues Fenster) Abs. 1 Nr. 1 und 3 BGB, § 167 (öffnet neues Fenster) ZPO).

Offene Forderungen vor dem Jahresende prüfen lassen

Was Zahlungs­verzug kostet.

Wer zu spät zahlt, schuldet mehr als die Rechnung. Bei Entgeltforderungen tritt der Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein, gegenüber Verbrauchern nur, wenn die Rechnung darauf hinweist (§ 286 (öffnet neues Fenster) Abs. 3 BGB). Nach einer Mahnung oder bei einem vereinbarten Zahlungstermin tritt er früher ein.

9 Prozentpunkte
Verzugszinsen über dem Basiszinssatz, gegenüber Verbrauchern 5 (§ 288 (öffnet neues Fenster) Abs. 1 und 2 BGB)
40 Euro
je offener Rechnung, nur gegenüber Unternehmen; wird auf die Anwaltskosten angerechnet (§ 288 (öffnet neues Fenster) Abs. 5 BGB)
Anwaltskosten
ab Verzugseintritt, bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung (§ 280 (öffnet neues Fenster) Abs. 1 und 2, § 286 (öffnet neues Fenster) BGB)

Ob am Ende Geld fließt, hängt davon ab, ob beim Schuldner etwas zu holen ist. Das kann ich nicht zusichern.

Due Diligence für Forderungs­portfolios.

Liegen offene Posten aus mehreren Jahren vor, wird der gesamte Bestand Forderung für Forderung geprüft, auch vor dem Kauf oder Verkauf eines Portfolios. Das Ergebnis ist eine Tabelle mit Verjährungszeitpunkt, Stand der Belege und meiner Empfehlung zu jeder Forderung.

Die Daten bleiben dabei auf dem Kanzleiserver in Deutschland. Neue Forderungen laufen danach über dieselbe Anbindung.

Häufige Fragen.

Welche Systeme lassen sich anbinden?

Grundsätzlich jedes System, das offene Posten als Datei ausgeben kann, etwa als CSV. Für eine direkte Anbindung per API kläre ich die technischen Details mit Ihnen oder Ihrem IT-Dienstleister.

Wer trägt die Kosten?

Kosten, die nach Eintritt des Verzugs entstehen, muss der Schuldner grundsätzlich ersetzen, und zwar bis zur Höhe der gesetzlichen Anwaltsvergütung. Bei unbestrittenen Forderungen begrenzt das Gesetz diese Gebühr zusätzlich. Wenn er nicht freiwillig zahlt, werden sie zusammen mit der Hauptforderung tituliert und vollstreckt. Begründet erst mein Schreiben den Verzug, trägt er die Kosten dieses Schreibens nicht. Bei einem zahlungsunfähigen Schuldner bleiben die Kosten bei Ihnen.

Wie rechnen Sie ab?

Das kläre ich mit Ihnen im Erstgespräch, bevor Kosten entstehen. Für Unternehmen kommen die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG in Betracht, eine Rahmenvereinbarung für die laufende Übergabe von Forderungen oder, im außergerichtlichen Einzug und im Mahnverfahren, auch eine erfolgsabhängige Vergütung (§ 4a (öffnet neues Fenster) Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 RVG). Eine abweichende Vereinbarung erhalten Sie vorher in Textform (§ 3a (öffnet neues Fenster) RVG).

Anwalt oder Inkassobüro: Wo liegt der Unterschied?

Beide dürfen Forderungen außergerichtlich einziehen. Inkassounternehmen dürfen im Mahnverfahren und bei der Vollstreckung in bewegliches Vermögen auftreten; widerspricht der Schuldner und kommt es zum Prozess, braucht es einen Anwalt (§ 79 (öffnet neues Fenster) Abs. 2 ZPO). Bei mir bleibt die Akte von der ersten Zahlungsaufforderung bis zur Vollstreckung an einer Stelle. Für alle Schritte gilt die anwaltliche Verschwiegenheit (§ 43a (öffnet neues Fenster) Abs. 2 BRAO).

Was passiert, wenn ein Schuldner dem Mahnbescheid widerspricht?

Das Mahngericht gibt die Sache dann auf Antrag an das zuständige Gericht ab; dafür sind weitere Gerichtskosten einzuzahlen. Dort begründe ich die Forderung schriftlich und vertrete Sie im Verfahren.

Vertreten Sie auch Unternehmen außerhalb von Frankfurt?

Ja. Die Kanzlei sitzt in Frankfurt am Main, die Mandanten kommen aus ganz Deutschland. Den Mahnbescheid bearbeitet das zentrale Mahngericht des Bundeslandes, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat, für Hessen das Amtsgericht Hünfeld (§ 689 (öffnet neues Fenster) Abs. 2 ZPO). Nach einem Widerspruch geht das Verfahren an das Gericht, das für den Schuldner zuständig ist; auch dort vertrete ich Sie.

Offene Forderungen besprechen.

Das erste Gespräch ist kostenfrei und dauert bis zu 30 Minuten. Im Anschluss sage ich Ihnen, welche Schritte ich empfehle und mit welchen Kosten Sie ungefähr rechnen müssen.

Erstgespräch anfragen

Verantwortlich: Rechtsanwalt Stefan Franzek, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main · Stand:

Weitere Tätigkeitsbereiche

Auch in der Sanierung und bei den Verbraucherrechten beginnt jede Akte mit einem Datenbestand: mit Gläubigerlisten im einen, mit gespeicherten personenbezogenen Daten im anderen Fall.