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Sanierung & Restruk­turierung.

Ob Privatperson oder Unternehmen: Zuerst entsteht eine geprüfte Liste aller Forderungen. Welche Wege danach offenstehen, unterscheidet sich deutlich.

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Verantwortlich: Rechtsanwalt Stefan Franzek, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main · Stand:

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Gläubigerlisten sind Datenbestände wie die offenen Posten im Forderungsmanagement oder die gespeicherten Daten bei den Verbraucherrechten. Deshalb kommen in allen drei Bereichen zuerst die Daten, dann das Recht.