Tätigkeitsbereich
Sanierung & Restrukturierung.
Ob Privatperson oder Unternehmen: Zuerst entsteht eine geprüfte Liste aller Forderungen. Welche Wege danach offenstehen, unterscheidet sich deutlich.
- Für PrivatpersonenEinigung mit allen Gläubigern und Bescheinigung nach § 305 InsO, angeboten unter dem Namen entlastet. Auch für ehemals Selbstständige.Weiter
- Für Selbstständige und UnternehmenLiquiditätsprüfung, Vergleich mit den Hauptgläubigern, Restrukturierungsplan nach dem StaRUG und die Fristen für den Insolvenzantrag.Weiter
Unsicher, welcher Weg passt.
Dann sprechen Sie mich an. Das erste Gespräch ist kostenfrei und dauert bis zu 30 Minuten.
Verantwortlich: Rechtsanwalt Stefan Franzek, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main · Stand:
Weitere Tätigkeitsbereiche
Gläubigerlisten sind Datenbestände wie die offenen Posten im Forderungsmanagement oder die gespeicherten Daten bei den Verbraucherrechten. Deshalb kommen in allen drei Bereichen zuerst die Daten, dann das Recht.