Sanierung & Restrukturierung
Für Privatpersonen.
Die Einigung mit allen Gläubigern biete ich Privatpersonen unter dem Namen entlastet an. Kanzlei und Verantwortung sind dieselben. entlastet erklärt den Weg ausführlich und in einfacher Sprache.
200
Mehr als 200 Sanierungsmandate habe ich seit 2025 begleitet.
Erfahrung.
Vor jeder Verhandlung prüfe ich die Forderungen der Gläubiger. Wie eine außergerichtliche Einigung mit allen Gläubigern (öffnet neues Fenster) zustande kommt, beschreibt entlastet mit allen Schritten. Scheitert sie, stelle ich die Bescheinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO (öffnet neues Fenster) aus, die für den Antrag auf Verbraucherinsolvenz nötig ist.
Sie sind selbstständig tätig? Dann gilt für Sie nicht die Verbraucherinsolvenz, sondern das Regelinsolvenzverfahren: Sanierung für Selbstständige und Unternehmen. Ehemals Selbstständige mit weniger als 20 Gläubigern und ohne Forderungen aus Arbeitsverhältnissen können die Verbraucherinsolvenz nutzen (§ 304 (öffnet neues Fenster) InsO).
Häufige Fragen.
Was ist entlastet?
entlastet ist das Angebot der Kanzlei Franzek für Privatpersonen, die eine Einigung mit ihren Gläubigern suchen. Dort erkläre ich Ablauf, Kosten und häufige Fragen ausführlicher. Ihr Ansprechpartner ist in beiden Fällen die Kanzlei.
Lieber direkt mit der Kanzlei sprechen.
Das erste Gespräch ist kostenfrei und dauert bis zu 30 Minuten, in der Kanzlei, per Video oder am Telefon.
Verantwortlich: Rechtsanwalt Stefan Franzek, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main · Stand:
Weitere Tätigkeitsbereiche
Wie die Gegenseite arbeitet, zeigt das Forderungsmanagement: Dort übergeben Unternehmen ihre offenen Posten als Datei. Welche Daten Auskunfteien über Sie speichern, steht bei den Verbraucherrechten.