Arbeitsrecht
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Gegen eine Kündigung können Sie nur innerhalb von drei Wochen klagen.
- Kündigungsschutzklage
- Abfindung und Aufhebungsvertrag
- Arbeitszeugnis
Tätigkeitsbereiche
Neben Forderungsmanagement, Sanierung und Verbraucherrechten übernehme ich Mandate in zwei weiteren Rechtsgebieten: im Arbeitsrecht ausschließlich für Arbeitnehmer, im Familienrecht ausschließlich in Verfahren, die Kinder betreffen.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Gegen eine Kündigung können Sie nur innerhalb von drei Wochen klagen.
Kindschaftssachen
In Umgangs- und Aufenthaltsverfahren soll das Familiengericht spätestens nach einem Monat verhandeln.
Die übrigen Tätigkeitsbereiche finden Sie auf der Startseite